Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen
Wer die Wahl hat, hat die Qual
Neben der zündenden Geschäftsidee ist sicher die Wahl der richtigen Rechtsform eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg eines neuen Unternehmens. So wichtig diese Entscheidung über das Fundament Ihres Unternehmens ist, so schwer ist diese auch, denn im Dschungel der verschiedenen Rechtsformen kennen sich nur wenige aus. Allzu leicht können die Weichen gleich zu Beginn des Unternehmerdaseins dabei in die falsche Richtung gestellt werden. Die unmittelbaren Folgen können vielgestaltig sein: Zu hoher Kapitalbedarf für Gründung und Verwaltung des Unternehmens, mangelnde Flexibilität durch zu viele Entscheidungsträger, fehlende Kreditwürdigkeit des Unternehmens, Probleme bei der Unternehmensnachfolge. Die Liste von Problemen könnte sicher weiter fortgesetzt werden. Oft sind Sie zumindest eine Ursache für unternehmerischen Misserfolg. Aber wie finden Sie denn nun die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen?
Bedenken Sie bitte, dass sich Unternehmer die Frage nach der richtigen Rechtsform auch im Verlaufe Ihres Unternehmerdaseins immer wieder stellen sollten. Besondere Situationen erfordern oft besondere Maßnahmen und so kann es z.B. angesichts des anstehenden Ausscheidens des Unternehmensgründers, aber auch aus anderen Gründen, notwendig werden, die einmal gewählte Rechtsform zu wechseln. Auch dies ist möglich.
Die Grundsatzentscheidung
Eigentlich ist es gar nicht so schwer, ein bisschen Licht in das Wirrwarr der Formenvielfalt zu bringen. Notwendig ist es zunächst, die zwei Grundformen der rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten zu unterscheiden – die Personengesellschaften und den Einzelkaufmann einerseits und die Kapitalgesellschaften andererseits. Letztlich lassen sich alle gängigen Gesellschaftsformen in diese beiden Kategorien einordnen, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Zwar gibt es auch innerhalb der jeweiligen Kategorie noch viele verschiedene Gesellschaftsformen, aber die Unterschiede bestehen hier nur in Details, die auf der ersten Stufe der Entscheidung ausgeblendet werden können und sollten.
Kennzeichnendes Merkmal der Personengesellschaften und des Einzelkaufmanns ist die persönliche Haftung eines oder aller Gesellschafter. In dieser Kategorie der Gesellschaftsformen muss es also zwingend zumindest eine Person geben, die bereit ist, mit ihrem gesamten Vermögen für den Unternehmenserfolg gerade zu stehen. Falls die Geschäftsidee nicht aufgeht, bedeutet dies, dass auch das persönliche Vermögen dieses Gesellschafters für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und im Extremfall durch die Schulden des Unternehmens aufgezehrt werden kann. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Faltblatt der Notarkammer … unter dem Titel „Die Personengesellschaft – Sie handeln und haften gemeinsam!“.
Eine solche persönliche Haftung der Gesellschafter oder sonstiger Personen gibt es bei den Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. Kennzeichnend für diese ist die Ausstattung mit einem haftenden Kapital, auf dessen Verlust sich das unternehmerische Risiko im Grundsatz beschränkt. Je nach Gesellschaftsform ist ein Startkapital von 25.000,00 EUR (für die GmbH) bzw. 50.000,00 EUR (für die AG) notwendig. Wird dieses in bar aufgebracht und beteiligen sich mehrere Gesellschafter an der Gründung, kann es ausreichen, wenn die Hälfte dieser Beträge unmittelbar im Rahmen der Unternehmensgründung bereitgestellt werden. Sie wollen mehr über die diesbezüglichen Einzelheiten wissen? Kein Problem – hier hilft das Faltblatt der Notarkammer … mit dem Titel „Die Kapitalgesellschaft – So begrenzen Sie Unternehmerrisiken!“.
Welche Gesellschaftsform gehört wohin?
Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB – Gesellschaft) und die offene Handelsgesellschaft (OHG). Bei diesen Gesellschaftsformen haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt wie der Einzelkaufmann für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Auch die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) sind Personengesellschaften. Allerdings ist die Haftung einzelner Gesellschafter im Rahmen dieser Gesellschaftsformen beschränkt oder zumindest beschränkbar.
Die in Deutschland bedeutendsten Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Auch bei den in jüngster Vergangenheit verstärkt in das Blickfeld geratenen ausländischen Gesellschaftsformen, wie z.B. der englischen „Limited“ oder der niederländischen „B.V.“, handelt es sich um Kapitalgesellschaften. Bei der Wahl einer solchen ausländischen Gesellschaftsform ist allerdings erhöhte Vorsicht geboten. Den immer wieder betonten Vorteilen stehen erheblich Nachteile gegenüber, die auf den ersten Blick verborgen bleiben. Deshalb gilt es, genau zu überprüfen, ob in Ihrem konkreten Einzelfall die Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform sinnvoll sein kann. Denkbar ist dies z.B. wenn Ihr Unternehmen vorrangig im Ausland agieren soll.
Welche Rechtsform sollten Sie wählen?
Allein mit der Aufzählung der verschiedenen Rechtsformen ist es nicht getan. Sie müssen die für Ihr Unternehmen optimale Rechtsform finden und erwarten Hilfe bei dieser schwierigen Entscheidung. Eine Enttäuschung vorab – ein Patentrezept gibt es nicht, sondern „es kommt“– wie man zu sagen pflegt – „darauf an“. Aber worauf? Zum Beispiel auf den Unternehmensgegenstand, die Zahl der Gesellschafter, den Kapitalbedarf, das Risikopotenzial, dem Wunsch nach Expansionspotenzial oder Mitarbeiterbeteiligungen – kurzum eigentlich auf jedes Detail Ihrer Vorstellung vom künftigen Unternehmen. Führt man sich vor Augen, dass die Rechtsformwahl die erste wichtige Weichenstellung im Rahmen eines hoffentlich langen Unternehmerdaseins darstellt, kann die Vielzahl der Einflussfaktoren letztlich auch nicht verwundern. Jedem wird so klar, dass es sich hierbei um eine im Einzelfall zu treffende Entscheidung handelt, die gut überlegt und durch fachkundige Berater wie Ihren Notar begleitet sein muss.
Erste Voraussetzung für die Wahl der optimalen Unternehmensform ist natürlich, dass die Aufbringung des für eine Kapitalgesellschaft erforderlichen Mindestkapitals – sei es in bar oder durch Sachmittel – für Sie keine unüberwindbare Hürde darstellt. Umgekehrt bedeutet dies, dass immer eine Kontrollüberlegung angestellt werden kann. Stellt sich im Rahmen der Rechtsformwahl heraus, dass die Kapitalgesellschaft die optimale Alternative wäre, aber das notwendige Kapital hierfür nicht aufgebracht werden kann, ist Vorsicht geboten. Auch ein Ausweichen auf ausländische Gesellschaftsformen kann in diesen Fällen gefährlich sein, denn ohne eine gewisse Kapitalausstattung lassen sich viele Geschäftsideen oft nicht sinnvoll umsetzen.
Folgende Aspekte können daher eher für eine Personengesellschaft sprechen:
- kleiner/überschaubarer Gesellschafterkreis,
- „sichere“ Geschäftsidee,
- keine Expansionspläne.
Dem gegenüber sprechen folgende Merkmale Ihrer Situation eher für die Gründung einer Kapitalgesellschaft:
- großer Gesellschafterkreis,
- riskantes Geschäftsfeld,
- Absicht der Expansion und Mitarbeiterbeteiligung.
Wie gesagt, es handelt sich nur um Indizien, die eine fachkundige Beratung im Einzelfall nie ersetzen können.
Am besten gut beraten
Angesichts der Bedeutung der Wahl der richtigen Rechtsform kann jedem Unternehmensgründer nur empfohlen werden, sich frühzeitig fachkundiger Unterstützung zu bedienen. Der Notar hilft Ihnen nicht nur bei der gründlichen Analyse Ihrer Ausgangssituation, sondern gestaltet auch die erforderlichen Gesellschaftsverträge, stimmt diese optimal auf die konkreten Verhältnisse ab und beurkundet die Erklärungen, wenn dies notwendig oder von den Beteiligten gewünscht wird. Er sorgt für die Eintragung in das Handelsregister, holt hierfür etwa erforderliche Genehmigungen ein und nimmt die im Regelfall notwendige Abstimmung mit der örtlichen IHK vor. Schließlich trägt Ihr Notar auch für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigepflichten Sorge. So laufen alle Fäden beim Notar zusammen und Sie profitieren hiervon. Wenn Sie also eine Anlaufstelle suchen, die Ihre Unternehmensgründung von der ersten bis zur letzten Sekunde begleitet und Ihnen auch auf dem weiteren Weg Ihres Unternehmens mit Rat und Tat zur Seite steht, dann sollte der Notar Ihre erste Wahl sein.
Quelle: Notarkammer Thüringen, www.notarkammer-thueringen.de